Befahrensverordnung
Surfen in Schleswig-Holstein
Im Konflikt zwischen Naturschutz und Wassersport diskutierten die Verhandlungspartner der Umweltministerien aus den Bundesländern Schleswig-Holstein, Hamburg und Niedersachsen, der Naturschutzverbände und des Kite-Sports über einige Jahre hinweg über die Forderung eines generellen Kite-Verbotes mit einigen gekennzeichneten Ausnahmezonen an der Nordsee. Damit dies zulässig wäre, müsste die Befahrensverordnung für Bundeswasserstraßen entsprechend geändert werden.
Dahingegen forderte die Global Kitesport Association e.V. – die auch von der WiSH unterstützt wird – eine grundsätzliche Kite-Erlaubnis mit einzelnen ausgewiesenen Verbotszonen und lehnte den Antrag der Länder ab. Verschiedene Stellungnahmen wassertouristischer Organisationen und Institutionen, ebenfalls ein Schreiben der WiSH begleiteten das Verfahren. Im November 2020 wurde der Antrag der Länder offiziell abgelehnt!